Beschwerde über Vodafone bei Bundesnetzagentur

Beschwerde über Vodafone bei Bundesnetzagentur BNA
Beschwerde am 02.05.2016 um 19:15 Uhr eingereicht

Dienstag, 3. Mai 2016 06:44

Antwort Bundesnetzagentur

 

Guten Tag,
Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen EB-XXXXXX geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an.
Bitte beachten Sie folgende Verfahrenshinweise:
Die Bundesnetzagentur geht allen verwertbaren Hinweisen nach, indem die angezeigten Sachverhalte ermittelt und nachvollzogen werden. Diese Ermittlungsarbeit kann einige Zeit in Anspruch nehmen und ist gegebenenfalls mit Rückfragen bei Ihnen verbunden. Wird ein Gesetzesverstoß festgestellt, stehen der Bundesnetzagentur verschiedene Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Ermittlungen und der Erlass verbraucherschützender Maßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor der Erstellung individueller Rückmeldungen. Bitte haben Sie diesbezüglich Verständnis.
Umfangreiche Informationen über ergriffene Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch werden auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de in einer Maßnahmenliste veröffentlicht. Hier findet sich unter anderem eine Auflistung abgeschalteter Rufnummern sowie Informationen über Umfang und Dauer von angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten. Auf dieser Internetseite finden Sie im Bereich „Telekommunikation“ in der Rubrik „Verbraucher“ auch aktuelle Hinweise, allgemeine Informationen sowie Beschwerdeformblätter, mit denen Sie unerlaubte Werbeanrufe oder Rufnummernmissbrauch melden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Betroffene selbst verantwortlich sind, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes oder der Verbraucherzentralen, fristgerecht zu verfolgen.
Falls Sie sich mit verschiedenen Sachverhalten oder mit mehreren Schreiben an die Bundesnetzagentur gewandt haben, möchte ich Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese separat durch die Bundesnetzagentur erfasst und bearbeitet werden. Daher kann es möglich sein, dass Sie mehrere Schreiben und für jeden Vorgang ein eigenes Aktenzeichen erhalten. Diese automatisierten Prozesse erleichtern der Bundesnetzagentur die jeweilige Zuordnung und dienen der effizienten Bearbeitung Ihrer Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen - Ihre Bundesnetzagentur