Anzeige gegen Mediaspar wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

 

Sonntag, 15. Mai 2016 20:02

An: Wettbewerbszentrale

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.04.2014 habe ich einen Vodafone Tarif M über Mediaspar GmbH mit Vertragsbeginn 30.04.2014 abgeschlossen.

Der Vertrag sieht vor, dass ich eine monatliche Gutschrift in Höhe von 13.- € von Mediaspar GmbH auf mein Bankkonto erhalte.

Zunächst wurde der Bonus überhaupt nicht bezahlt, es wäre eine SMS nötig, obwohl davon in den Vertragsunterlagen nichts stand.

Im Dezember 2015 hat Mediaspar GmbH die Gutschrift einfach vertragswidrig auf eine Scheckzahlung umgestellt. Nach nur einem Scheck, den ich im Dezember 2015 erhalten habe, sind weitere Gutschriften ausgeblieben.

Mediaspar GmbH reagiert nicht auf Schriftwechsel und Beschwerden.

Zusätzlich habe ich bei der Überprüfung festgestellt, dass mir im April 2014 ein Betrag von 9,95 € rechtswidrig von meinem Konto abgebucht wurde.

Mediaspar GmbH schuldet mir einen Gesamtbetrag von 87,95 €.

Mahnung und Fristsetzung hat Mediaspar GmbH blieben ohne Reaktion. Mediaspar GmbH befindet sich im Verzug.

Der Vertrag mit Vodafone wurde von mir zum 29.04.2016 gekündigt. Kündigungsbestätigung von Vodafone liegt vor.

Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass ich kein Einzelfall bin, sondern dass dieses Geschäftsgebaren von Mediaspar GmbH häufiger vorkommt.

Mediaspar GmbH betreibt einen TV Shoppingkanal. Dort können Sie sich ein aktuelles Bild machen. Es wird nach wie vor ein Endpreis beworben. Das dieser Endpreis nur durch einen Bonus von Mediaspar zutreffend ist, der auch noch per Scheck jeden Monat einzulösen ist wird verschwiegen. Wenn dieser Bonus nicht bezahlt wird, was häufiger vorkommt, dann muss der Kunde eine teuere Hotline anrufen, da Mediaspar auf Schriftwechsel nicht reagiert und den Kunden hinhält.

Ich sehe dies als unlauteren Wettbewerb an.

Den kompletten Vorgang hat mein Mann auf einen Internetseite zusammengefasst. Dort ist alles genau nachzuverfolgen:

http://mediaspar-vodafone.jimdo.com/

Beim Amtsgericht Duisburg habe ich eine Strafanzeige wegen Betrug gegen Mediaspar GmbH gestellt, zusätzlich eine Anzeige bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), die Aufsichtsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG für die Ausstrahlung des Teleshoppingangebotes der media spar television GmbH ist.

Es grüßt herzlichst


Montag, 30. Mai 2016 12:40

Antwort Wettbewerbszentrale

 

Sehr geehrte Frau ... ,

wir danken für Ihre Zuschrift. Die Sache wird von uns unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet.

Wir können als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus eigenem Recht grundsätzlich jeden Wettbewerbsverstoß verfolgen.

Um den von Ihnen vorgelegten Sachverhalt hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes überprüfen zu können, benötigen wir noch weitere Informationen. Ist es Ihnen möglich, uns den von Ihnen in Ihrer E-Mail erwähnten Vertrag mit der Mediaspar GmbH nebst den damalig geltenden AGB zu übersenden? Dies kann gerne auch an die E-Mail-Adresse geschehen. Des Weiteren fragen wir höflich an, ob Bedenken Ihrerseits gegen eine Offenlegung Ihrer Daten im Rahmen der Kommunikation mit dem Beschwerdegegner bestehen.

Wir bitten allerdings um Verständnis, dass die Unterrichtung über die rechtliche Beurteilung vorgelegter Werbung und von uns getroffener Maßnahmen ausschließlich gegenüber Mitgliedern unserer Institution erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG

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Sekretariat

 

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Frankfurt am Main e.V.

Landgrafenstr. 24 B

61348 Bad Homburg

 

Tel. 06172 - 12 15 29

Fax 06172 - 12 15 33

www.wettbewerbszentrale.de